In letzter Zeit werden wir immer öfters von besorgten Heikendorfer Bürgerinnen und Bürgern angerufen mit der Bitte um „Beseitigung“ eines Wespennestes.
Da wir nur bei einer akuten Gefährdungslage tätig werden können und dürfen ist kaum bekannt. Deswegen möchten wir folgende Hinweise geben:
Die Erhaltung von Hornissen, Wespen, Hummeln und anderen Wildbienen als im Naturhaushalt hochbedeutsamen Artengruppen ist ein wichtiger Teil des Naturschutzes. Ungeachtet dessen wenden sich ängstliche oder nicht informierte Bürger, die sich durch die Tiere bedroht fühlen, immer wieder an Schädlingsbekämpfungsfirmen oder die Feuerwehr, um ein vermeintlich störendes Nest entfernen zu lassen.
Wespen unterliegen wie alle wildlebenden Tiere dem allgemeinen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach dürfen die Tiere nicht „mutwillig beunruhigt“ oder „ohne vernünftigen Grund“ gefangen oder getötet werden. Nur wenn es wegen der Abwehr unmittelbarer Gefahren für den Menschen unvermeidbar ist, darf ein Wespennest entfernt werden. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Zur Vermeidung von Gefährdungssituationen empfiehlt sich für die Betroffenen die Hinzuziehung eines Wespenberaters oder einer gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirma.
Hornissen, Hummeln und solitäre Wildbienen unterliegen einem zusätzlichen („besonderen“) naturschutzrechtlichen Schutz. Es ist – auch für Schädlingsbekämpfungsfirmen – grundsätzlich nicht erlaubt, Tieren besonders geschützter Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ebenso ist es verboten, die Nester der Tiere besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Da die große Anzahl von Tieren am Nest bei einem Auftreten im Wohnumfeld zu Beeinträchtigungen führen kann, ist die Umsiedlung eines Hornissen- oder Hummelvolkes unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich. Dazu gehören die Feststellung einer unvermeidbaren Gefährdungslage, eine von der zuständigen Naturschutzbehörde erteilte Genehmigung und die Durchführung der Umsiedlungsaktion durch behördlich autorisierte Fachleute.
Häufig ist bei den Betroffenen nicht bekannt, dass Hornissen, Wespen und Hummeln lediglich Sommerstaaten bilden, die sich bereits nach einer Saison wieder auflösen. Der Schutz des Hornissen- oder Hummelnestes erstreckt sich daher nur auf die Dauer der wenige Monate andauernden Nutzung (etwa von Mai bis Oktober). Danach stirbt das Insektenvolk ab, das Nest fällt leer und kann dann bei Bedarf eigenständig – ohne Hinzuziehung Dritter und ohne eine naturschutzrechtliche Genehmigung – entfernt werden.
Sollten Sie durch Hornissen, Hummeln oder auch schwärmende Bienen belästigt werden oder Beratungsbedarf zur Entfernung eines Wespennestes haben, können Sie sich u. a. an die folgenden Stellen wenden:
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön:
Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön
Umwelttelefon: 04522/743-400
Artenschutzfachbehörde des Landes Schleswig-Holstein:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländliche Räume, Abteilung 5, Dezernat 51
Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Telefon: 04347/704-0
Wespenberatung im Kreis Plön:
Natur-, Umwelt- und Abfallberatungsstelle Lütjenburg, Wespeninformationszentrum
Oberstraße 15, 24321 Lütjenburg
Telefon: 04381/9753
Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V.:
Landesgeschäftsstelle
Hamburger Straße 109, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/2436
Weiterführende Informationen zu Hornissen, Hummeln, Wespen und Bienen finden Sie z. B. auf folgenden Internet-Seiten:
– www.aktion-wespenschutz.de
– www.bienenhotel.de
– www.bombus.de
– www.bund-sh.de/tiere-pflanzen/wespen-hornissen/
– www.hornissen-info.de
– www.hymenoptera.de
– www.schleswig-holstein.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten/wespen/index.html
– www.schwarmboerse.de
– www.vespa-crabro.de
– www.wespennotdienst.de
– www.wildbienen.info