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News #2022/27: Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen in der Gemeinde Heikendorf

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Verfasst von Jan Benk

Veröffentlicht am 29.12.2022

In wenigen Tagen ist das Jahr 2022 zu Ende. In der Gemeinde Heikendorf gilt für bestimmte Bereiche ein Abbrennverbot in denen zum Beispiel reetgedeckte Häuser stehen. Die genaue Anordnung über das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen kann man dem Heikendorfer Anzeiger – Ausgabe 12/2022 Seite 9 entnehmen.

Hier ist der Link dazu: https://www.amt-schrevenborn.de/…/Heikendorfer-Anzeiger/

Zur besseren Übersicht haben wir die Bereiche auf einer Karte farblich markiert.

Der rote Markierung hat einen Umkreis von 30 Metern und der orange Kreis markiert einen Bereich von 200 Metern um die Gefahrenstelle.

Insbesondere sind die Ortsteile Kitzeberg, Schrevenborn und Neuheikendorf, sowie das Gewerbegebiet und der Hafenbereich von dem Abbrennverbot betroffen.

Da es immer wieder zu Unfällen kommt, bitten wir um größte Vorsicht beim Abfeuern von Raketen und weiteren Leuchteffekten.

Im Notfall sind wir unter der Rufnummer 112 erreichbar.

Die Freiwillige Feuerwehr Heikendorf wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr.

PS: Die Grafiken wurden mit der bei uns verwendeten Führungsunterstützungssoftware CommandX erstellt.